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Gänseschützer erneut vor GerichtAm Amtsgericht Aurich, Ostfriesland, begann die Berufungsverhandlung um eine angebliche Jagdstörung. Ein 63 Jahre alter Vogelschützer war in erster Instanz zu einem Ordnungsgeld von 2000 Euro verurteilt worden. Der Naturfotograf darf das Jagdgebiet nicht mehr betreten. Er wehrt sich, weil er Verstöße bei der Jagd nicht dokumentieren kann.G.G.v.H.
Das ist ja zum Schießen - der Witz des Tages
Huberts Frau kommt von einer Kur nach Hause und schimpft: „Unerhört, dass du erst jetzt von der Jagd zurückkommst!“
Aber Schatz, es ist doch noch nicht einmal zehn Uhr abends“, wehrt sich ihr Mann.
„Stimmt“, antwortet sie eisig, „aber ich bin schon seit zwei Tagen zurück.“


